Raumplanung

Rheinau ZH

21.01.2026

Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Rheinau

Kleine Justierung der BZO in Bezug auf die IVHB und den kommunalen Mehrwertausgleich.

 

Ausgangslage

Die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Rheinau aus dem Jahr 2011 mussten wir an neue übergeordnete kantonale und eidgenössische Vorgaben anpassen. Zentrale Ziele: Einführung der harmonisierten Baubegriffe und Messweisen (IVHB) sowie rechtliche Verankerung des kommunalen Mehrwertausgleichs.

Herausforderung

Grosse Teile des Gemeindegebiets liegen in einer Landschaft von nationaler Bedeutung (BLN) und der historische Ortskern ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) aufgeführt. Die Herausforderung: Die technischen Anpassungen der IVHB so umsetzen, dass die bestehenden ortsbaulichen Schutzziele gewahrt bleiben und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen an den Mehrwertausgleich erfüllt werden.

Vorgehen

Wir analysierten die Siedlungsentwicklung und bestehenden Geschossflächenreserven detailliert und überarbeiteten die kommunalen Bauvorschriften gezielt. Parallel erarbeiteten wir ein Reglement zum Mehrwertausgleich, das die Abgabepflicht bei erheblichen planungsbedingten Vorteilen regelt. Das Verfahren umfasste kantonale Vorprüfung, öffentliche Auflage, Anhörung der Nachbargemeinden und regionalen Planungsträger sowie Festsetzung an der Gemeindeversammlung.

Fakten

Projektablauf

Revision – Entwurf bis Genehmigung

Zeitraum

2022–2025

Auftraggeber

Gemeinde Rheinau

Referenzperson

Andreas Jenni, Gemeindepräsident

Planungsaufwand

CHF 35’000

Projektteam

Daniel Steinlin

Dennis Lingwood

Kontakt

Daniel Steinlin

Fachverantwortung Raumplanung Raum- und Verkehrsplaner ETH 044 953 33 35

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