Kleine Justierung der BZO in Bezug auf die IVHB und den kommunalen Mehrwertausgleich.
Ausgangslage
Die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Rheinau aus dem Jahr 2011 mussten wir an neue übergeordnete kantonale und eidgenössische Vorgaben anpassen. Zentrale Ziele: Einführung der harmonisierten Baubegriffe und Messweisen (IVHB) sowie rechtliche Verankerung des kommunalen Mehrwertausgleichs.
Herausforderung
Grosse Teile des Gemeindegebiets liegen in einer Landschaft von nationaler Bedeutung (BLN) und der historische Ortskern ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) aufgeführt. Die Herausforderung: Die technischen Anpassungen der IVHB so umsetzen, dass die bestehenden ortsbaulichen Schutzziele gewahrt bleiben und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen an den Mehrwertausgleich erfüllt werden.
Vorgehen
Wir analysierten die Siedlungsentwicklung und bestehenden Geschossflächenreserven detailliert und überarbeiteten die kommunalen Bauvorschriften gezielt. Parallel erarbeiteten wir ein Reglement zum Mehrwertausgleich, das die Abgabepflicht bei erheblichen planungsbedingten Vorteilen regelt. Das Verfahren umfasste kantonale Vorprüfung, öffentliche Auflage, Anhörung der Nachbargemeinden und regionalen Planungsträger sowie Festsetzung an der Gemeindeversammlung.
Fakten
Projektablauf
Revision – Entwurf bis Genehmigung
Zeitraum
2022–2025
Auftraggeber
Gemeinde Rheinau
Referenzperson
Andreas Jenni, Gemeindepräsident
Planungsaufwand
CHF 35’000
Projektteam
Daniel Steinlin
Dennis Lingwood
Kontakt
Daniel Steinlin
Fachverantwortung Raumplanung Raum- und Verkehrsplaner ETH daniel.steinlin@raum.ch 044 953 33 35