Raumplanung

Dachsen

21.01.2026

Gewässerraumfestlegung, Dachsen

Die gesetzlichen Anforderungen zur Festlegung der Gewässerräume wurden zweckmässig in Bezug auf Hochwasserschutz, Revitalisierungspotenzials und bauliche Entwicklung angewandt.

Seit der Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) am 1. Januar 2011 sind die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf oberirdischer Gewässer auszuscheiden. Im Kanton Zürich wird der Gewässerraum zunächst im Siedlungsgebiet festgelegt.

In Dachsen tangieren mehrere kommunale Gewässer das Siedlungsgebiet. Aufgrund des hohen Revitalisierungspotenzials und der Hochwassergefahr setzten wir an mehreren Abschnitten einen erhöhten Gewässerraum fest. Gleichzeitig prüften wir in dicht überbauten Bereichen mögliche Reduktionen.

Sämtliche Gewässerräume schieden wir in einer ortspezifischen Gesamtschau aus – im Rahmen einer umfassenden Abwägung aller betroffenen öffentlichen und privaten Interessen.

Mit der rechtsverbindlichen Festlegung sichern wir den Raum zum Schutz der Uferbereiche vor Bebauungen. Dieser Raum gewährleistet die ökologischen Funktionen und schafft den erforderlichen Platz für Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen.

Fakten

Projektablauf

Entwurf bis Genehmigung

Zeitraum

2022–2023

Auftraggeber

Gemeinde Dachsen

Planungsaufwand

CHF 25’000

Projektteam

Stefan Gilg

Dennis Lingwood

Kontakt

Dennis Lingwood

Fachverantwortung Raumplanung Raum- und Verkehrsplaner ETH 044 953 33 35

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