Die gesetzlichen Anforderungen zur Festlegung der Gewässerräume wurden zweckmässig in Bezug auf Hochwasserschutz, Revitalisierungspotenzials und bauliche Entwicklung angewandt.
Seit der Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) am 1. Januar 2011 sind die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf oberirdischer Gewässer auszuscheiden. Im Kanton Zürich wird der Gewässerraum zunächst im Siedlungsgebiet festgelegt.
In Dachsen tangieren mehrere kommunale Gewässer das Siedlungsgebiet. Aufgrund des hohen Revitalisierungspotenzials und der Hochwassergefahr setzten wir an mehreren Abschnitten einen erhöhten Gewässerraum fest. Gleichzeitig prüften wir in dicht überbauten Bereichen mögliche Reduktionen.
Sämtliche Gewässerräume schieden wir in einer ortspezifischen Gesamtschau aus – im Rahmen einer umfassenden Abwägung aller betroffenen öffentlichen und privaten Interessen.
Mit der rechtsverbindlichen Festlegung sichern wir den Raum zum Schutz der Uferbereiche vor Bebauungen. Dieser Raum gewährleistet die ökologischen Funktionen und schafft den erforderlichen Platz für Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen.
Fakten
Projektablauf
Entwurf bis Genehmigung
Zeitraum
2022–2023
Auftraggeber
Gemeinde Dachsen
Planungsaufwand
CHF 25’000
Projektteam
Stefan Gilg
Dennis Lingwood
Kontakt
Dennis Lingwood
Fachverantwortung Raumplanung Raum- und Verkehrsplaner ETH dennis.lingwood@raum.ch 044 953 33 35